In Baden-Württemberg sorgt die grün-geführte Landesregierung dafür, dass die dem Land zugewiesenen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur bei den Kommunen ankommt. 2/3 des Landesanteils, insgesamt 8,77 Milliarden Euro, werden an Städte, Gemeinden und Landkreise weitergegeben. Kein anderes Bundesland reicht einen so hohen Anteil an seine Kommunen weiter.
Hiervon profitiert der Landkreis Freudenstadt. Insgesamt fließen rund 95,8 Millionen Euro in den Kreis und an seine Kommunen. 24,4 Millionen Euro erhält der Landkreis selbst, weitere Millionenbeträge gehen an die Städte und Gemeinden.
Die zusätzlichen Mittel kommen in einer Zeit, in der die Haushalte stark belastet sind. Der Landkreis schließt das Jahr 2024 mit einem Defizit von 17,7 Millionen Euro ab, die Rücklagen sind weitgehend aufgebraucht. Die Stadt Freudenstadt rechnet im Ergebnishaushalt 2024 mit einem Defizit von gut 4,6 Millionen Euro, in Horb am Neckar sind es 3,6 Millionen Euro.
Vor diesem Hintergrund ist das Sondervermögen eine spürbare Entlastung und ein deutliches Signal: Die Grünen im Land lassen die Kommunen nicht alleine, sondern stärken ihnen den Rücken, damit wichtige Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge weiter möglich bleiben.
Auf die Kommunen des Landkreises verteilen sich die Mittel wie folgt:
- Alpirsbach: 3.852.128,71 EUR
- Bad Rippoldsau-Schapbach: 1.253.728,23 EUR
- Baiersbronn: 8.893.025,64 EUR
- Dornstetten: 4.664.128,86 EUR
- Empfingen: 2.598.400,48 EUR
- Eutingen im Gäu: 3.728.704,69 EUR
- Freudenstadt: 14.310.690,64 EUR
- Glatten: 1.052.352,19 EUR
- Grömbach: 422.240,08 EUR
- Horb am Neckar: 15.135.682,80 EUR
- Loßburg: 3.871.616,72 EUR
- Pfalzgrafenweiler: 4.690.112,87 EUR
- Schopfloch: 1.636.992,30 EUR
- Seewald: 1.338.176,25 EUR
- Waldachtal: 3.891.104,72 EUR
- Wörnersberg: 129.920,02 EUR
- Landkreis Freudenstadt: 24.400.914,40 EUR
Weil das Land die Gelder pauschal weitergibt, entscheidet jede Kommune selbst, was vor Ort besonders dringend ist. Die Budgets sind über mehrere Jahre planbar. Die Mittel können beim Bund abgerufen werden, sobald sie innerhalb von drei Monaten für fällige Rechnungen benötigt werden.
Weitere Informationen und die landesweiten Tabellen stellt das Finanzministerium Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung zur Verfügung.

